BRS News

11.10.2024

ASR sucht Geschäftsführung (m/w/d)

Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.V.

Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.V. (ASR) hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Geschäftsführung (m/w/d) in Vollzeit und unbefristet zu besetzen.

Aufgaben u.a.:

  • Führung der gemeinsamen Geschäftsstelle von ASR, ABB und LBR in Grub
  • Interessensvertretung und fachliche Koordination für Rinderzucht und Besamung
  • Leitung von und Mitarbeit in verschiedenen Gremien der Rinderzucht und Besamung

Profil u.a.:

  • Einen Hochschulabschluss der Agrarwissenschaften oder der Tiermedizin
  • Kenntnisse der Rinderhaltung und Rinderzucht
  • Reisebereitschaft

Bewerbungsschluss: 8.11.2024

 

 

11.10.2024

Rinder als Klimakiller unserer Zeit?

Der Bundesverband Rind und Schwein setzt sich u.a. mit Vorurteilen gegen die Nutztierhaltung auseinander, darunter auch die oft kritisierte Rolle von Rindern als Verursacher von Treibhausgasen. In einem Interview mit Land.Schafft.Werte durfte unser Leiter Öffentlichkeitsarbeit, Klemens Schulz, über die Vorurteile gegenüber Rindern als Klimakiller unserer Zeit sowie über die wichtige Rolle unserer Landwirtschaft für die Zukunft sprechen. Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie hier: www.dialog-rindundschwein.de.

 

10.10.2024

QS-Sojaplus: ein großes Plus an Nachhaltigkeit für die gesamte Branche

Als branchenübergreifender Standardgeber hat QS zusammen mit Vertretern entlang der gesamten fleischerzeugenden Kette den Standard QS-Sojaplus entwickelt und innerhalb kürzester Zeit in den Lieferketten verankert. Eine Lösung, die seit dem 1. Januar 2024 im QS-System für alle Futtermittelhersteller und -händler, die Sojaerzeugnisse verarbeiten oder handeln, verpflichtend ist. Mit der Broschüre KURZ & KOMPAKT beantwortet QS die wichtigsten Fragen.

 

10.10.2024

Neue Registrierungsphase für Ferkelerzeuger ab dem 01.11.

ITW Logo CMYK Hoch OhneVerlauf OhneClaim

Ferkelaufzüchter haben ab dem 4. November 2024 die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an der ITW anzumelden. In dieser Registrierungsphase können sich erstmals auch ausländische Betriebe registrieren. Alle relevanten Dokumente für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl wurden im Download-Bereich der ITWWebseite hinterlegt. Für die Zulassung in der ITW muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Diese wird im Dezember 2024 durchgeführt. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter erhalten Sie voraussichtlich Mitte Dezember. Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als nämliche Ferkelaufzüchter an der ITW teil. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITWMäster. Die Ferkelaufzüchter erhalten ein Tierwohlentgelt von 4,50 € je aufgezogenem Ferkel (inkl. der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger), das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Dementsprechend dürfen auch nur diese Ferkel an den Bündler und in der Datenbank der Clearingstelle gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht.


 

10.10.2024

Eine Stigmatisierung wertvoller Lebensmittelgruppen muss aufhören

Christoff Minhoff im Interview mit Hanno Bender, Lebensmittelzeitung, 06.09.2024
© BRS e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat in ihren neuen Ernährungsempfehlungen den Anteil tierischer Lebensmittel im Vergleich zum Vorjahr halbiert. Ging es der DGE bisher ausschließlich um die gesunde Nährstoffversorgung des Menschen, berücksichtigt die offizielle Fachgesellschaft in Deutschland nun auch Umwelt- und Tierschutzaspekte in ihren Empfehlungen. Durch diese Neuausrichtung stigmatisieren die neuen Ernährungsempfehlungen bestimmte Lebensmittelgruppen und suggerieren Gesundheitsrisiken, die wissenschaftlich nicht belegt sind.

 

09.10.2024

Anhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes

Anbindehaltung

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschäftigt sich in seiner zweistündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 14. Oktober 2024, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (20/12719). Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Geladen sind als Sachverständige:

  • Dr. med. vet. Dörnath, K. Alexandra AfD
  • Dr. Felde, Barbara BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE
  • Bayerischer Bauernverband CDU/CSU
  • Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz SPD
  • Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. CDU/CSU
  • Deutscher Bauernverband e. V. FDP
  • Deutscher Tierschutzbund e. V. SPD
  • Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz Die Linke
 

09.10.2024

Gülle veredeln – Methan- und CO2-Emissionen spürbar verringern

Seit der Produkteinführung überzeugt Eminex® als Güllezusatz mit der zuverlässigen Senkung der Methan- und CO2-Emissionen in der Gülle um 90–100 %. Darauf weist der Hersteller, das Unternehmen Alzchem, im Vorfeld der EuroTier 2024 hin. Untermauert werden die bislang vorliegenden Praxisergebnisse von Berechnungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Dort konnte mit dem TEKLa-Rechentool (Treibhausgas-Emissions-Kalkulator-Landwirtschaft) gezeigt werden, dass der CO2-Fußabdruck der Milcherzeugung durch den Einsatz von Eminex® um 11–12 % gesenkt werden kann.

Alzchem informiert auf der EuroTier2024 in Halle 20, Messestand D26

 

09.10.2024

Europäische Kommission erkennt Sardinien und Schweden als frei von ASP an

Die Europäische Kommission hat Sardinien und Schweden im Rahmen einer Überarbeitung der EU-Regionalisierungsregelung offiziell als frei von Afrikanischer Schweinepest (ASP) anerkannt. Für Sardinien bedeutet dies das Ende eines Ausbruchs des ASP-Genotyps I, der erstmals 1978 auftrat.

 

09.10.2024

Keine Übergangsfristen bei Tierhaltungslabel

Eine Verlängerung der im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) vorgesehenen Übergangsfristen zur Kennzeichnung frischen Schweinefleisches ist nicht vorgesehen. Das geht aus der Antwort (20/12946) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12666) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die im TierHaltKennzG vorgesehenen Übergangsvorschriften, die bis zum 1. August 2025 umsetzbar sind, seien mit dem Ziel einer praktikablen Umsetzung sowie unter Abwägung der Interessen der betroffenen Akteure getroffen worden, heißt es in der Antwort. Mit der angekündigten Änderung des TierHaltKennzG solle die verpflichtende Kennzeichnung auch auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf bestimmte verarbeitete Lebensmittel erweitert werden. Der Entwurf dazu befinde sich derzeit in der regierungsinternen Prüfung, weshalb zu den hier aufgeworfenen Detailfragen noch keine Angaben gemacht werden können, heißt es in der Antwort.

 

09.10.2024

Mit KI die Kälbergesundheit überwachen

Im Bereich der Kälberhaltung werden auf der kommenden EuroTier-Messe in Hannover weitere innovative Lösungen präsentiert, die eine umfassendere Datenauswertung auch im Kälberstall unterstützen, unter anderem durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz, erinnert Birte Obermann-Pfalz im Elite-Magazin. So bietet das Sensorsystem der Firma Cowmanager einen sensorgestützten Algorithmus, der auf maschinellem Lernen basiert, um den Gesundheitszustand von Kälbern prognostizieren zu können. Artikel lesen und Technik auf der EuroTier vorstellen lassen.

 

Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn