BRS News

31.03.2026

Die QS Tiergesundheitsberatung auf einen Blick

Mit einem Schaubild will die QS Qualität und Sicherheit GmbH den Ablauf der Tiergesundheitsberatung übersichtlich und kompakt darstellen. Die Grafik zeigt Schritt für Schritt, wie auffällige Betriebe identifiziert werden, wie das Tiergesundheitsaudit und die Beratung ablaufen und wie die Erfolgskontrolle erfolgt. Ziel ist es, die Systematik der Tiergesundheitsberatung transparent darzustellen und allen Beteiligten eine klare Orientierung zu bieten. Das Schaubild kann sowohl von Tierhalterinnen und Tierhaltern als auch von Zertifizierungsstellen, Auditorinnen und Auditoren sowie weiteren Systempartner genutzt werden, die sich schnell einen Überblick über den Ablauf verschaffen möchten. Es steht auf der QS-Website zum Download bereit.

 

31.03.2026

Neue Landvolk-Podcast-Folge "Der Wolf in Niedersachsen"

Wie können Weidetierhalter ihre Tiere wirksam vor Wolfsübergriffen schützen – und welche Unterstützung brauchen sie dafür? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die fünfte Folge der Themenreihe Wolf des Landvolk-Podcasts. Moderatorin Wibke Langehenke spricht dafür mit der Koordinatorin für Herdenschutz der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Elke Steinbach, dem Landwirt Florian Martens aus dem Kreis Verden sowie Dr. Nataly Jürges, Umweltreferentin beim Landvolk Niedersachsen. Gemeinsam diskutieren sie praktische Erfahrungen aus der Weidetierhaltung, wirksame Herdenschutzmaßnahmen und politische Erwartungen an die Zukunft.

 

31.03.2026

BMLEH übermittelt Vereinfachungsvorschläge zur EUDR nach Brüssel

Mit einem Schaubild will die QS Qualität und Sicherheit GmbH den Ablauf der Tiergesundheitsberatung übersichtlich und kompakt darstellen. Die Grafik zeigt Schritt für Schritt, wie auffällige Betriebe identifiziert werden, wie das Tiergesundheitsaudit und die Beratung ablaufen und wie die Erfolgskontrolle erfolgt. Ziel ist es, die Systematik der Tiergesundheitsberatung transparent darzustellen und allen Beteiligten eine klare Orientierung zu bieten. Das Schaubild kann sowohl von Tierhalterinnen und Tierhaltern als auch von Zertifizierungsstellen, Auditorinnen und Auditoren sowie weiteren Systempartner genutzt werden, die sich schnell einen Überblick über den Ablauf verschaffen möchten. Es steht auf der QS-Website zum Download bereit.

 

31.03.2026

Der Wolf: Zwischen Schutz und Herausforderung

Der Wolf ist nach Deutschland zurückgekehrt. Nach letzten Daten lebten im Monitoringjahr 2024/2025 in Deutschland circa 219 Rudel, 43 Wolfspaare und 14 territoriale Einzeltiere.

Die hohe Wolfspopulation führt zunehmend zu großen Problemen für die Weidetierhalter und zu Sorgen der Bevölkerung in den ländlichen Regionen.

Der Wolf verbreitet sich inzwischen flächendeckend in Deutschland. Durch die vermehrte Ausbreitung nehmen Wolfsrisse zu. Besonders gefährdet sind ungeschützte Weidetiere. Die Anzahl von verwundeten und getöteten Tieren ist von 40 Tieren im Jahr 2006 auf rund 4.300 Tiere bei rd. 1.100 Übergriffen im Jahr 2024 angestiegen. Ein Großteil der Wolfübergriffe erfolgte auf Schafe und Ziegen. Die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland beliefen sich 2024 auf rund 23.4 Mio. Euro. Die Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe beliefen sich 2024 auf rund 780.400 Euro.

Auch andere Gruppen, zum Beispiel Jäger, begegnen Schwierigkeiten. Wölfe ernähren sich vor allem von Wild. In Wolfsgebieten kann es deswegen zu vermehrter Rudelbildung von Schwarz- und Rotwild kommen und das Wild wird scheuer. Dies kann wiederum zu erschwerter Bejagung führen.

Erhaltungszustand des Wolfes

Deutschland hat zum 31. Juli 2025 seinen aktuellen FFH-Bericht zum Erhaltungszustand geschützter Arten an die EU übermittelt – darunter auch neue Daten zum Wolf. Für die atlantische Region konnte erstmals ein günstiger Erhaltungszustand gemeldet werden. Inzwischen hat Deutschland nun auch für die kontinentale Region diesen günstigen Zustand an die EU-Kommission übermittelt. Die Bewertung basiert auf dem mehrheitlichen Votum der Länder und schafft eine wissenschaftlich abgesicherte Grundlage für ein faktenbasiertes Wolfsmanagement. Ziel bleibt, den gestiegenen Wolfbestand realitätsnah abzubilden und gleichzeitig den Schutz von Weidetieren zu stärken – auch durch Anpassungen im Natur- und Jagdrecht

Weide- und Nutztierhaltung im Einklang mit dem Wolf

Mehr Wölfe und deren umfassender Schutz dürfen nicht zu weniger Nutztierhaltung im Freien führen. Denn Weidehaltung trägt zum Tierschutz und Erhalt von Grünland bei und ist insbesondere für ökologisch wirtschaftende Betriebe relevant.

Dafür sind Präventionsmaßnahmen notwendig. Im Umgang mit dem Wolf muss eine für alle Beteiligten sachgerechte Lösung gefunden werden, die den Artenschutz respektiert, ökologisch sinnvoll und gesellschaftlich akzeptiert ist. Das BMLEH führt daher Gespräche mit Betroffenen und Vertretern der Weidetierhalter zur Erarbeitung von Lösungsansätzen zwischen Wolfsschutz und Nutztierhaltung. Auch auf europäischer Ebene setzt sich das BMLEH aktiv für eine Entschärfung der Konfliktsituation und einen angemessenen Interessenausgleich zwischen der Weidetierhaltung und dem Artenschutz ein.

Nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von besonders geschützt auf geschützt herabgestuft wurde und in der Folge die EU-Kommission diesen Beschluss durch eine Umstufung des Wolfs aus Anhang IV (bisher) in Anhang V (künftig) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) umgesetzt hat, liegen seit 14. Juli 2025 auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um beim Wolf Flexibilisierungen im nationalen Recht vornehmen zu können.

Zum Schutz von Weidetieren

Der Wolf wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Dies sieht der am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf vor. Der präventive Herdenschutz ist weiterhin zentral für den Schutz der Weidetiere. Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird weiterhin im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes unterstützt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

  • Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
  • Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
  • Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich oder zumutbar. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
  • Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
  • Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
  • Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurde am 5. März 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 27. März 2026 vom Bundesrat gebilligt.

 

Aufgaben des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf

Das im Geschäftsbereich des BMLEH befindliche Bundeszentrum Weidetiere und Wolf (BZWW) soll u.a. folgende Aufgaben erfüllen:

  • Erstellung einer länderübergreifenden Übersicht – jährlich aktualisiert – der angewandten Herdenschutzmaßnahmen (Zaun, Herdenschutzhunde etc.), insbesondere in Wolfsgebieten einschließlich der Erfassung, der bei diesen Herdenschutzmaßnahmen dennoch stattgefundenen Übergriffe, möglichst mit Ursachenforschung.
  • Optimierung von aktuell angewandten Schutzmaßnahmen u.a. durch Rückkopplung mit Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft, betroffenen Praktikern und betroffenen Verbänden (ggf. Gründung einer AG).
  • Vorschlag neuer Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Herdenschutzmaßnahmen und ggf. neuer Verfahren u.a. durch Nutzung der Digitalisierung.
  • Entwicklung und Optimierung von Abläufen des Verfahrens nach einem Übergriff sowie Verbesserung der Verfahren der Entschädigungspraxis in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit den Ländern,
  • Klärung von Fragen der Finanzierung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Finanzierung des Herdenschutzes, inklusive Arbeitszeitaufwand.
  • Förderung des Dialogs zwischen Weidetierhaltern, den Verbänden des Naturschutzes und der Öffentlichkeit.
  • Beratung und Unterstützung des BMLEH bei strategischen Überlegungen zum Management des Wolfes aus Sicht der Weidetierhaltung.

Weidetierhalterinnen und -halter finden auf der Internetseite des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW) fundierte und praxisrelevante Inhalte zu Herdenschutzmaßnahmen, Fördermöglichkeiten in den Bundesländern, praxis- und forschungsbezogene Projekte zum Herdenschutz sowie zu Konfliktlösungsansätzen.

Präventionsmaßnahmen

Es ist erforderlich, der ansteigenden Wolfspopulation mit geeigneten Herdenschutzmaßnahmen zu begegnen. Dafür eignen sich vor allem: Herdenschutzhunde, Elektrozäune, Wildgatterzäune oder eine Behirtung.

Doch die Präventionsmaßnahmen sind kostenintensiv und zeitaufwändig. So kostet die Anschaffung eines Herdenschutzhundes etwa 4.000 Euro und die artgerechte Haltung des Hundes weitere 1.000 Euro pro Jahr. Vor allem Halter von kleineren Viehbeständen können diese finanziellen Belastungen kaum leisten. Prinzipiell können Herdenschutzmaßnahmen wie der Bau von Zäunen gefördert werden – dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Regelungen der Länder zur Unterstützung von Präventionsleistungen. Zudem können Herdenschutzmaßnahmen nicht in allen Fällen umfassenden Schutz garantieren

Präventionsförderung zum Herdenschutz gegen Wolfsübergriffe durch den Bund (GAK)

Im sogenannten GAK-Rahmenplan sind zwei Maßnahmen zum präventiven Herdenschutz implementiert. Der GAK-Förderungsgrundsatz Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf fördert u.a. den Erwerb und die Installation wolfsabweisender Schutzzäune, Nachrüstung vorhandener Zäune, Anschaffung von Herdenschutzhunden, einschließlich Qualifikation von Personen, die mit den Herdenschutzhunden arbeiten sowie die Ausbildung der Hunde. Der GAK-Förderungsgrundsatz Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf" fördert die laufenden Betriebsausgaben für die Wartung von Herdenschutzzäunen und die Unterhaltungskosten von Herdenschutzhunden. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Länder zuständig.

 

30.03.2026

Niedersachsen: Nahost-Konflikt - Transporte von Tieren in Kriegsregionen untersagt

Aufgrund des Kriegsgeschehens untersagt Niedersachsen Tiertransporte von Rindern, Schafen, Ziegen und Hausschweinen nach und durch Bahrain sowie den Irak, den Iran, Israel, den Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, den Libanon, Oman, die palästinensischen Gebiete, Saudi-Arabien, Syrien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Einen entsprechenden Erlass hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) an die für die Genehmigungen zuständigen kommunalen Veterinärämter gesendet. Das Verbot gilt bis auf Weiteres für unbestimmte Zeit.

 

30.03.2026

Mehr Transparenz bei der Schlachtung: Niedersachsen veröffentlicht Eckpunkte zur Videoüberwachung

Wie kann eine Videoüberwachung in Schlachthöfen am besten umgesetzt werden? Was sollten Betriebe und Behörden beachten? Mit diesen Fragestellungen befasste sich die Fach-Arbeitsgruppe Schlachtung und Tötung im Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung. Das Ergebnis sind Eckpunkte zur guten Praxis einer Videoüberwachung im Schlachtbetrieb, die das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) nun veröffentlicht hat. Die Eckpunkte sind eine fachliche Handlungsgrundlage – sowohl für die Mitarbeitenden der Schlachtbetriebe als auch für die kommunalen Veterinärbehörden bei der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen.

 

30.03.2026

FML: Aktionstag Landwirt:in für einen Tag am 23.05.2026

Am 23. Mai 2026 findet erneut der bundesweite Aktionstag Landwirt:in für einen Tag statt. Mehr als 55 landwirtschaftliche Betriebe in ganz Deutschland öffnen ihre Tore und ermöglichen rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, selbst mit anzupacken – vom Füttern der Tiere über die Arbeit auf dem Feld bis hin zum Einsatz moderner Agrartechnik. Wer Interesse an einem Tagespraktikum hat und selbst Landwirtin bzw. Landwirt für einen Tag werden möchte, sollte mindestens 18 Jahre alt sein, eine gültige Unfall- und Haftpflichtversicherung besitzen und bereit sein, bis zu 100 km zu einem landwirtschaftlichen Betrieb zu fahren.

 

27.03.2026

Wolf wird ins Bundesjagdgesetz aufgenommen

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und reagiert auf die zunehmende Ausbreitung der Wolfspopulation in Deutschland.

 

26.03.2026

Proteinmarkt: Mit eigenen Ideen zum erfolgreichen Bio-Schweinestall – der Betrieb Harrer in Titting

Thomas und Helene Harrer haben sich im Jahr 2015 entschlossen, ihren schweinehaltenden Betrieb zu erweitern. 250 Sauen werden seitdem nach den Vorgaben des Naturland- Verbandes im Biobetrieb bewirtschaftet. Dazu kommen 540 Plätze für die Vormast und 700 Endmastplätze.

 

26.03.2026

Women in Ag Award 2026 – Jetzt bewerben!

Der Women in Ag Award findet 2026 wieder statt! Der Wettbewerb bietet Frauen in der Landwirtschaft die Möglichkeit, sichtbar zu werden, Anerkennung zu erhalten und Teil eines globalen Netzwerks inspirierender Frauen zu werden. Bewerbungen sind über die offizielle Homepage des Women in Ag Award möglich. Der von der DLG und dem Women in Ag Magazine präsentierte Preis wird auf der EuroTier 2026 in Hannover, Deutschland, verliehen. Kategorien: Landwirtschaft, Agribusiness, Bildung, Technologie & Forschung. Wer kann sich bewerben? Frauen weltweit, die in den Bereichen Landwirtschaft, Agribusiness, Landtechnik, Forschung und Entwicklung, Bildung, Journalismus, Blogging oder in den sozialen Medien tätig sind.

 

Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn