16.06.2016rss_feed

Verantwortungsvoller Einsatz von Tierarzneimitteln

Tierärzte und Tierhalter tragen gemeinsam eine große Verantwortung. Sie tauschen sich regelmäßig aus und müssen sich an eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften halten. Verschreibungspflichtige Arzneimittel – wie z.B. Antibiotika – dürfen nur bei einer entsprechenden Diagnose durch den Tierarzt und nach seiner Anordnung angewendet werden. Der Einsatz von Antibiotika und anderer Medikamente als Leistungs- bzw. Wachstumsförderer ist seit langem verboten. Jede Arzneimittelgabe zur Anwendung bei Nutztieren muss sowohl in einem betriebseigenen Arzneimittelbuch als auch für Antibiotika seit Juli 2014 in einer zentralen Datenbank exakt dokumentiert werden. Vergleichbares gibt es weder in der Heimtierhaltung noch in der Humanmedizin.

Wenn ein Tier mit einem Arzneimittel behandelt wird, muss eine spezifische Wartezeit eingehalten werden, um Medikamenten-Rückstände in den Lebensmitteln zu vermeiden. Erst danach gelangen das Tier oder seine Produkte in die Lebensmittelkette.
Maßstab der gesundheitlichen Bewertung für Verbraucher sind sogenannte ADI-Werte, die aus umfangreichen Untersuchungen abgeleitet werden. ADI steht für Acceptable Daily Intake und bezeichnet die Menge eines Stoffes, die der Verbraucher täglich und lebenslang ohne erkennbaren Schaden für die Gesundheit über Lebensmittel aufnehmen kann. Die ADI-Berechnungen enthalten zusätzliche Sicherheitsfaktoren und liegen meist mindestens 100-fach unter der Dosis, die keinerlei Wirkung gezeigt hat. Die auf Basis der wissenschaftlichen Beurteilung festgelegten Höchstmengen in den einzelnen Produkten wie Fleisch, Milch, Eier oder Honig sind so bestimmt, dass die Summe aller möglichen Rückstände in allen Bestandteilen der täglichen Nahrung sicher unter dem ADI-Wert liegt.


Gesetzliche Vorschriften zum Einsatz vom Tierarzneimitteln:
Arzneimittelgesetz, Tierarzneimittel-Mitteilungsdurchführungsverordnung, Tierärztliche Hausapothekenverordnung, Verordnungen zur Rückstandshöchstmengenregelung, DIMDI-Arzneimittelverordnung, Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Leitlinien der Bundestierärztekammer , Leitfaden orale Medikation, Arzneimittel-Tierhalter-Nachweis-Verordnung, Schweinehaltungshygieneverordnung

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