Nutztierhaltung in Deutschland: Massentierhaltung?

Massentierhaltung

Der Begriff Massentierhaltung ist rechtlich nicht definiert. Als Synonyme werden häufig Intensivtierhaltung und industrielle Tierhaltung verwendet. Sehr häufig fokussiert sich die Diskussion dabei auf landwirtschaftliche Großbetriebe mit vielen Tieren.


Wie Ergebnisse einer Umfrage der Universität Göttingen ergaben, beginnt für 90 Prozent der Verbraucher Massentierhaltung bei Betriebsgrößen ab 2.000 Schweinen und 1.000 Rindern. Eine Differenzierung nach Produktionsstufe (z.B. Ferkel, Sauen, Mastschweine) erfolgte dabei nicht. Schaut man sich dagegen die tatsächlichen durchschnittlichen Betriebsgrößen in Deutschland an, fällt auf, dass die Landwirte im Mittel aller Betriebe weniger Tiere halten. 38% der Mastschweine und 30% der Milchkühe werden jedoch in Beständen mit durchschnittlich mehr als 2.000 Schweinen bzw. mehr als 200 Kühen gehalten. Für die Tierschutzgesetzgebung spielt die Betriebsgröße keine Rolle, da die Tierschutzvorgaben pro Tier gelten. 1975 erschien der Begriff erstmals in der Massentierhaltungs-Verordnung Schwein. Die Verordnung regelte damals besondere hygienische Anforderungen für Betriebsgrößen ab 1.250 Tieren. Sie wurde durch die sog. Schweinehaltungshygieneverordnung ersetzt, welche Biosicherheitsvorgaben beschreibt. Zum aktuellen Zeitpunkt findet sich der Begriff Massentierhaltung in keiner Rechtsgrundlage wieder.


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Kleinere Betriebe können mitunter Nischen besser füllen, größere Betriebe können investitionsintensivere Maßnahmen oftmals leichter umsetzen.

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