Stromsteuer jetzt vom Hauptzollamt erstatten lassen

Landwirte und Gewerbetreibende können sich viermal so viel Stromsteuer wie bisher vom Hauptzollamt erstatten lassen. Das gilt für 2023 und wohl auch für 2024, sagt das verantwortliche Hauptzollamt.

Voraussetzung ist die Entnahme des Stroms zu betrieblichen Zwecken durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft. Die Entlastung wird gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt.



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