Rote Gebiete 2024: Nmin-Probenahme und -untersuchung - Komplettservice der Kammer Niedersachsen

Seit dem 17.11.2023 gilt in Niedersachsendie neue Fassung der NDÜngGewNPVO. Darin wird geregelt, dass in den Roten Gebieten verpflichtend Nmin-Proben für die Düngebedarfsermittlung im Frühjahr genommen werden müssen. Die Proben müssen vor der ersten Düngung gezogen werden.

Für die Nmin-Probenahme und -untersuchung im kommenden Frühjahr bietet die LUFA Nord-West wie schon in den Vorjahren einen Komplett-Service an.

Damit können Sie Ihren Stickstoff-Düngereinsatz optimieren und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen einhalten.



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
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