04.04.2023rss_feed

Richtlinie zur Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern in Brandenburg – Anträge bis zum 15. April möglich

Um die rinderhaltenden Betriebe in Brandenburg bei der Umstellung ihrer Tierhaltung weiterhin zu unterstützen, hat das Agrarministerium die Richtlinie zur Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern verlängert und überarbeitet. Gefördert werden Halterinnen und Halter, die ihren Tieren in den Monaten Mai bis November täglich den Gang auf die Weide ermöglichen. Anträge sind noch bis zum 15. April möglich.



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn