13.11.2023rss_feed

QS schließt Transportkette in der Fleischwirtschaft

Ab dem 1. Januar 2024 sind alle Unternehmen, die QS-Fleischwaren transportieren, verpflichtet, am QS-System teilzunehmen. Damit endet nach einer zweijährigen Übergangsfrist die Möglichkeit für Logistikunternehmen, die im Auftrag von QS-Systempartnern Fleisch und Fleischwaren transportieren, auf freiwilliger Basis am QS-System teilzunehmen. Die QS-Anforderungen an die Logistiker gelten dann auch für deren Subunternehmen. Mit dieser neuen Regelung gelten somit die QS-Anforderungen für alle Unternehmen in der Transportkette von QS-Fleisch und Fleischwaren.



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