27.08.2025rss_feed

QS: Pflicht zur Aufbewahrung von Sackanhängern

Tierhalter müssen Sackanhänger von Futtermitteln und Futterzusatzstoffen aufbewahren, da sie Chargennummern enthalten, die eine eindeutige Zuordnung zum Hersteller und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ermöglichen. Die Zuordnung der Anhänger zu den Lieferscheinen ist gesetzlich vorgeschrieben und erleichtert Reklamationen oder Regressforderungen. Befindet sich die Chargennummer nicht auf dem Anhänger, sondern auf dem Sack, sollte dieser Teil ebenfalls gesichert werden. Alternativ kann die Chargennummer digital oder handschriftlich dokumentiert werden, z. B. per Foto, Notiz auf dem Lieferschein oder in einem Register.



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