Özdemir wirbt für Tierwohlabgabe - Hehrer Zweck mit hohen Hürden

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir machte sich erneut für eine Tierwohlabgabe stark, um höhere Tierwohlstandards in der Tierhaltung zu finanzieren. Der entsprechende Vorschlag der Borchert-Kommission liege bereits seit zwei Jahren auf dem Tisch, betonte der Minister. Özdemir appellierte an seine Koalitionspartner, sich dem Vorschlag nicht weiter zu widersetzen.

Zu verfassungs- und unionsrechtlichen Risiken einer Tierwohlabgabe hat Dr. Till Valentin Meickmann ist Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht der Universität Passau Stellung genommen.


Die Einführung einer als Sonderabgabe ausgestalteten Tierwohlabgabe wäre nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken behaftet. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen dagegen gegen eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes oder die Einführung einer neuen Verbrauchsteuer auf tierische Erzeugnisse. Eine Zweckbindung des Steueraufkommens für die Transformation der Landwirtschaft würde sich nicht auf die Verfassungsmäßigkeit der Steuer(erhöhung) auswirken. Allerdings wohnt einer Zweckbindung das Risiko inne, dass die Steuer dadurch zu einer diskriminierenden Abgabe im Sinne des Art. 110 UAbs. 1 AEUV wird und sich damit als unionsrechtswidrig erweist. Ohne Zweckbindung wäre eine Steuer auf tierische Erzeugnisse politisch dem Verdacht ausgesetzt, nicht in erster Linie dem Tierwohl, sondern vor allem dem Ausgleich allgemeiner Haushaltsdefizite zu dienen.


open_in_newMeickmann, Till Valentin: Hehrer Zweck mit hohen Hürden: Zu verfassungs- und unionsrechtlichen Risiken einer "Tierwohlabgabe", VerfBlog, 2024/1/19

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