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Neue EU-Regeln für Lieferverträge in der Landwirtschaft veröffentlicht

Die Europäische Union hat neue Vorschriften zur Stärkung der Position landwirtschaftlicher Erzeuger in der Lebensmittelversorgungskette beschlossen. Die Verordnung (EU) 2026/1739 wurde am 29. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ändert unter anderem die Artikel 148 und 168 der Gemeinsamen Marktorganisation.


Die neuen Regelungen sehen grundsätzlich schriftliche Verträge für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Landwirte und Erzeugerorganisationen an verarbeitende Betriebe, Vertriebsunternehmen oder den Einzelhandel vor. Artikel 148 betrifft den Bereich Milch und Milcherzeugnisse. Artikel 168 gilt für weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse, darunter Erzeugnisse der Viehzucht; ausgenommen sind die Bereiche Milch und Zucker.


Die Verträge müssen vor der Lieferung abgeschlossen werden und unter anderem Regelungen zum Preis beziehungsweise zu dessen Berechnung, zu Menge und Qualität der Erzeugnisse, zum Lieferzeitraum, zur Vertragsdauer, zu den Zahlungsbedingungen sowie zum Umgang mit höherer Gewalt enthalten. Die einzelnen Vertragsbestandteile bleiben grundsätzlich zwischen den Vertragspartnern verhandelbar.


Die Verordnung enthält zugleich verschiedene Ausnahmemöglichkeiten. So können unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Lieferungen an die eigene Genossenschaft oder Erzeugerorganisation, kleinere Geschäfte, unmittelbar bezahlte Lieferungen sowie saisonale, leicht verderbliche oder traditionell vermarktete Erzeugnisse ausgenommen werden. Bei einzelnen Ausnahmen haben die Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume.


Mit den neuen Vorgaben sollen Transparenz und Planbarkeit in den Lieferbeziehungen verbessert und die Verhandlungsposition landwirtschaftlicher Erzeuger gestärkt werden. In der praktischen Umsetzung wird entscheidend sein, wie Liefermengen, Preise, Anpassungsklauseln und Haftungsfragen in den Verträgen ausgestaltet werden und welche Ausnahmeregelungen Deutschland nutzt.


Die neuen Vorschriften zu den schriftlichen Lieferverträgen gelten ab dem 19. August 2028.


Weitere Informationen: Verordnung (EU) 2026/1739 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union.


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