01.07.2026rss_feed

Nach EU-Entschluss zu NGT im Pflanzenbau wirbt der BRS für eine differenzierte Herangehensweise bei Nutztieren

Mit der am 17. Juni 2026 getroffenen Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Regulierung Neuer Genomischer Techniken (NGT) im Pflanzenbau rückt nun auch die Frage nach einem künftigen Rechtsrahmen für die Nutztierzucht stärker in den Fokus. Der Entscheidung, Pflanzen, die mit der Gen-Schere (z.B. CRISPR/Cas) gezüchtet wurden, zukünftig nicht mehr automatisch dem strengen Gentechnikrecht unterzuordnen, steht der BRS grundsätzlich positiv gegenüber. Die rechtliche Gleichstellung von NGT-1- und herkömmlichen Pflanzen ist übertragen auf die Nutztierhaltung auch analoger Bestandteil des im April verabschiedeten BRS-Positionspapiers zur Anwendung Neuer Genomischer Techniken (NGTs) in der Nutztierzucht.

Die Debatte zur Anpassung der Vorschriften für neue genomische Verfahren (NGT) im Pflanzensektor wurde im politischen Diskurs allerdings auf die Frage reduziert, ob man für oder gegen den Einsatz von Gentechnik in der Pflanzenzucht ist. Dies führte letztendlich zu einer Entscheidung des EU-Parlaments, die einige aus BRS-Sicht zentrale Elemente einer notwendigen Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern missachtet. Ab 2028 dürfen die meisten NGT-1-Lebensmittel ohne verpflichtende Kennzeichnung auf den Markt kommen, da aufwendige Zulassungsverfahren entfallen.

Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, NGT-Pflanzen zu patentieren. Zwar wird herausgestellt, dass Merkmale oder Sequenzen, die auch in der Natur vorkommen oder auf biologischem Weg hergestellt wurden, von der Patentierbarkeit ausgenommen sind, trotzdem lässt die Patentregelung hier einige offene Fragen zu. Da aufgrund der international dynamischen Entwicklung beim Einsatz Neuer Genomischer Techniken in der Nutztierzucht davon auszugehen ist, dass die Diskussion zum Umgang mit NGT im Nutztiersektor auch in Europa intensiviert wird, wirbt der BRS dafür, zeitnah klare Linien im Sinne einer geordneten politischen Diskussion zu ziehen, die im Ziel die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher schützt und gleichzeitig die Gleichstellung von NGT1-Verfahren mit konventionellen Zuchtmethoden und damit Zulassung von bestimmten NGTs in der Tierzucht ermöglicht.

Nur wenn sowohl die Zulassung bestimmter NGT-Verfahren als auch der grundsätzliche Schutz vor Patenten an Nutztieren gemeinsam gesetzlich verankert werden, ist die Wahlfreiheit bei der Anwendung von NGTs auf der Grundlage einer risikobasierten, differenzierten Regulierung von NGTs ermöglicht. Zur Schaffung von Wahlfreiheit ist aus Sicht des BRS aber auch eine weitere im Rahmen der Entscheidung des EU-Parlaments für den Pflanzensekor nicht getroffene Maßnahme unabdingbar, nämlich die Einführung transparenter und staatlich anerkannter Labeling-Möglichkeiten. Dabei ist für diejenigen Züchter und Zuchtunternehmen, die auf den Einsatz neuer genomischer Techniken verzichten, ein nachvollziehbares und möglichst rechtssicheres Labeling-System entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zu Verbraucherinnen und Verbrauchern notwendig. Dies betrifft aktuell insbesondere die Züchter alter und bedrohter Rinderrassen, die die genetische Integrität und Diversität ihrer Rassen geschützt sehen wollen, als auch ökologisch wirtschaftende Züchter, da im Rahmen der EG-Öko-Verordnung der Einsatz entsprechender Biotechnologien ausgeschlossen wird.

Die aktuelle EU-Entscheidung zeigt, dass Europa bereit ist, neue genomische Techniken differenziert und risikobasiert zu betrachten. Allerdings benötigt auch die Nutztierzucht- und -haltung einen in dieser Hinsicht klaren und wissenschaftlich fundierten Rechtsrahmen, der Chancen ermöglicht und gleichzeitig Wahlfreiheit sowie Transparenz gewährleistet, erklärt Stephan Schneider, stellvertretender Geschäftsführer des BRS.

Potenziale für Tierwohl, Tiergesundheit und Klimaanpassung

‚Neue genomische Techniken‘ könnten künftig dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit von Nutztieren gegenüber Krankheiten zu stärken, ihre Anpassungsfähigkeit an klimatische Veränderungen zu verbessern und Fortschritte bei Tierwohl, Tiergesundheit und Ressourceneffizienz zu erzielen. Vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen durch Tierseuchen, den Klimawandel und steigende Anforderungen an eine nachhaltige Nutztierhaltung gewinnen innovative züchterische Ansätze zunehmend an Bedeutung. Neue genomische Techniken könnten dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit von Nutztieren gegenüber Krankheiten wie PRRS, Afrikanischer Schweinepest, Blauzungenkrankheit oder Maul- und Klauenseuche zu verbessern und gleichzeitig die Anpassungsfähigkeit an anzunehmende Wetterextreme zu verbessern, so Schneider.

Andere Verfahren, die weitergehende genetische Veränderungen beinhalten (NGT2), sollten wie im Pflanzenbereich weiterhin den bestehenden Gentechnikregelungen unterliegen. Eine solche Differenzierung würde sowohl wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch den unterschiedlichen Erwartungen innerhalb der Gesellschaft Rechnung tragen.

Wenn die Europäische Union anerkennt, dass bestimmte genomische Veränderungen bei Pflanzen nicht anders zu bewerten sind als natürlich auftretende Mutationen, sollte diese wissenschaftliche Betrachtung grundsätzlich auch für vergleichbare Anwendungen in der Tierzucht gelten. Die internationalen Entwicklungen werden die Tierzucht beeinflussen – unabhängig davon, ob Europa diese Technologien nutzt oder nicht. Deshalb brauchen wir jetzt eine faktenbasierte Diskussion über Chancen, Risiken und geeignete Rahmenbedingungen, betont Schneider.


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