24.02.2026rss_feed

Mecklenburg-Vorpommern: Viertes Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes tritt in Kraft

Das vierte Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern tritt am 01.03.2026 in Kraft. Ziel ist es, zu entbürokratisieren, Landwirtschaftsbetriebe zu entlasten und hinsichtlich einiger Tatbestände für Klarheit zu sorgen.



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn