08.07.2024rss_feed

Maut ab 3,5 t - Wer ist betroffen?

Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse mautpflichtig. Wer ist davon betroffen, ist die Land- und Forstwirtschaft befreit und für wen gilt die Handwerkerausnahme?

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen informiert hierzu auf ihrer Internetseite. BRS-Mitgliedsunternehmen schauen sich bitte noch einmal das Rundschreiben 41/2023 an.



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mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

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