03.11.2025rss_feed

Niedersachsen: Kälber unter vier Wochen dürfen nur noch sediert und mit Schmerzmitteln kastriert werden

Die nach dem bundesweiten Tierschutzgesetz aktuell ohne Betäubung zulässige Kastration von unter vier Wochen alten männlichen Kälbern darf in Niedersachsen ab sofort nur noch unter Gabe eines Beruhigungsmittels (Sedierung) und eines mindestens 24 Stunden wirkenden Schmerzmittels durchgeführt werden. Möglich wird die Initiative des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums durch eine Regelung im Bundesgesetz. Danach sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Schmerzen oder Leiden während und nach dem Kastrieren sachgerecht zu minimieren. Darüber hinaus empfiehlt Niedersachsen den Betrieben auf Grundlage der sogenannten Europaratsempfehlung für das Halten von Rindern des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, das Kastrieren männlicher Rinder jeden Alters ausschließlich mit Betäubung durchzuführen.



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