03.04.2023rss_feed

Herdenschutzkonzept Baden-Württemberg schließt nun auch ältere Rinder mit ein

Das bisherige Schutzkonzept vor möglichen Wolfsangriffen in Baden-Württemberg wird erweitert.
Das Land hat unter Mitwirkung von Rinderhaltenden und Landnutzungsverbän­den ein Konzept mit mehreren Maßnahmen vorgelegt, das künftig den zumutba­ren Herdenschutz bei Rindern konkretisiert. Festgelegt ist darin auch eine ge­naue Schwelle für Rinder-Risse, ab der ein sogenannter schadstiftender Wolf entnommen wird: Sollte ein Wolf die zumutbaren Schutzmaßnahmen mindestens zweimal in engem zeitlichen und räumlichen Abstand überwinden, nutzt das Umweltministerium seine rechtlichen Handlungsspielräume (Paragraf 45 Absatz 7 BNatSchG). Ein spezialisiertes und jederzeit einsetzbares Entnahmeteam führt die letale Entnahme des Wolfes durch. Die Jägerschaft wird mit einbezogen, so­fern sie dies möchte.



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