Futtermangel durch Trockenheit: Bayern schafft weitere Spielräume für die Futtergewinnung
Angesichts der anhaltenden Futterknappheit schafft Bayern weitere Möglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, zusätzliche Flächen zur Futtergewinnung zu nutzen. So ist es beispielsweise möglich, freiwillige Brachen zur Futtergewinnung zu nutzen.
Das gilt auch für Flächen, die in bestimmte Öko-Regelungen, das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder den Vertragsnaturschutz einbezogen sind. In diesen Fällen entfällt bei einer Nutzung zur Futtergewinnung allerdings die jeweilige Prämie. Beispiele hierfür sind freiwillige Brachen im Rahmen der Öko-Regelung 1a, Flächen der Vertragsnaturschutzmaßnahmen G12 und G13, Biodiversitätsstreifen der KULAP-Maßnahme K51 sowie Feldvogelinseln der KULAP-Maßnahme K60. Betriebe sollten vor der Nutzung entsprechender Förderflächen Kontakt mit ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt aufnehmen.