20.01.2026rss_feed

Düngeverordnung Hessen setzt Zusatzauflagen in „Roten Gebieten“ aus

Das Hessische Landwirtschaftsministerium setzt den Vollzug der zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten (Rote Gebiete) vorerst aus. Die verschärften Vorgaben werden damit bis auf Weiteres nicht kontrolliert; bereits festgestellte Verstöße haben keine Auswirkungen auf EU-Fördermittel. Alle übrigen Regelungen der Düngeverordnung gelten unverändert weiter. Anlass ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, mit dem die Bayerische Allgemeine Verwaltungs- und Düngeverordnung für unwirksam erklärt und aufgehoben wurde



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