04.07.2024rss_feed

Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung: Optionsmodell definiert Zuständigkeiten in Niedersachsen neu

Mit dem Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, wurde vor zehn Jahren das Antibiotikaminimierungskonzept in der Tierhaltung in Deutschland eingeführt. Für die Kontrolle der Umsetzung des auf einem Ampelsystem für rinder-, schweine- und geflügelhaltende Betriebe basierenden Konzeptes waren in Niedersachsen zu Beginn das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und zuletzt die kommunalen Veterinärbehörden zuständig. Jetzt definiert das Land in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Zuständigkeit durch ein Optionsmodell neu. Künftig liegt die Grundzuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung beim LAVES. Gleichzeitig besteht die Option, dass kommunale Veterinärbehörden – durch Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) - unter bestimmten Voraussetzungen, die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes weiterhin wahrnehmen können. Die Voraussetzungen hierfür sind in einem zwischen dem ML, den kommunalen Spitzenverbänden und dem LAVES abgestimmten Kriterienkatalog festgelegt.



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