Warum sind viele Schweineställe eingezäunt?
Aus Gründen der Seuchenvorsorge verlangt die Schweinehaltungshygieneverordnung den Schutz von Schweineställen gegen unbefugten Zutritt von Menschen und Tieren (Wildtiere, Vögel, Schadnager, Haustiere). Die Erfahrungen mit der Schweinepest haben gezeigt, dass Schweinepestviren z. B. durch schmutzige Stiefel, Kleidung, Geräte oder durch Tiere in die Ställe geschleppt werden können. Ein besonderes Infektionsrisiko birgt der Kontakt zu Wildschweinen, die ohne Einzäunung in die Nähe von Ställen und Futter- oder Einstreulager gelangen können. Eine Ansteckungsgefahr besteht auch durch die (verbotene!) Fütterung von Speiseresten, z. B. Fleisch- oder Wurstreste, die von infizierten Wildschweinen gewonnen wurden.