20.09.2023rss_feed

Weideschlachtung und hofnahe Schlachtung

Seit 2021 sind auch hofnahe Schlachtungen von Stalltieren zulässig. Bei der Weideschlachtung ist die Betäubung per Kugelschuss erlaubt. Die Tiere werden dabei in gewohnter Umgebung auf der Weide – während sie fressen oder ruhen – durch einen Gewehrschuss in den Kopf betäubt und innerhalb kürzester Zeit durch Entbluten fachgerecht getötet. Meist ist aber auch schon der Kugelschuss tödlich. Die Person, die den Weideschuss ausführt, muss über einen entsprechenden tierschutzrechtlichen Sachkundenachweis und eine waffenrechtliche Schießerlaubnis verfügen.



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