06.01.2017rss_feed

Warum das "vegane" Jägerschnitzel wirklich eine Verbrauchertäuschung ist

Wer sich für Verbraucherschutz und -aufklärung einsetzt, dafür aber vegane Nachbauprodukte wählt, kann sich Spott und Häme im Netz sicher sein. Das ist Minister Schmidt gerade passiert. Völlig zu Unrecht, findet die Ernährungswissenschaftlerin Johanna Bayer. In ihrem Blog Quark und So klärt sie die Kritiker des lobenswerten Vorstoßes aus dem Verbraucherschutzministerium über Verkehrsbezeichnungen und Rechtsgrundlagen der Lebensmittelkennzeichnung auf.
Anstatt im Internet zu googeln oder im Duden zu suchen, gilt es, das Lebensmittelbuch der Deutschen Lebensmittelkommission, Gesetzestexte und diverse Loseblattsammlungen mit vielen EU-Verordnungen und Richtlinien zu sichten. Kritikern ist das zu aufwändig. Das hat die Ökotrophologin für alle Kritiker jetzt nachgeholt. Sie kommt daher zu dem Ergebniss, dass Korrektheit im Lebensmittelbereich vornehme Pflicht ist, festgelegt in Paragrafen zur Lauterkeit der Informationspraxis, die von Verbraucherzentralen gerne zu Recht zitiert wird,wenn auf künstlich aromatisierten Früchtetees Obst prangt, denn Informationen über Lebensmittel dürfen nicht irreführend sein. Alle Imitate von Wurst und Fleisch, die in Gestalt, Aufmachung und Geschmack Wurst und Fleisch offensiv nachempfunden sind, sollten Wurstersatz oder Wurstimitat, Fleischersatz oder Fleischimitat heißen. Soviel zum Gesetz. Dass sich Anbieter von Nachbauprodukten darum nicht scheren, bedarf dringend einer Klärung.



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