05.02.2019rss_feed

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland? Auch Bioelterntiere brauchen Auslauf.

Die EU-Verordnung EG 834/2007 und ihre Duchführungsverordnungen aus 2008 regeln die Anforderungen an die Erzeugung biologischer Produkte - von Pflanze bis Tier. Lt. DüVO 889/2008, Artikel 12 (3) g) muss Bio-Hühnern Auslauf angeboten werden. Nach Ansicht der Generaldirektion Landwirtschaft gelte dies auch für Elterntierfarmen, deren Hühner ausschließlich Bruteier produzieren, aus denen die späteren Bio-Legehennen schlüpfen, informiert die "Neue Osnabrücker Zeitung". Laut Zeitung werde in Brüssel jetzt über ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland diskutiert.

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