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Unrecht nicht wiederholen – EALG-Ansprüche der Berechtigten vollständig erfüllen

Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) hat bereits gegenüber früheren Bundesregierungen und den sie tragenden Bundestagsfraktionen immer wieder die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) auf das Nationale Naturerbe sowie die wiederholt vorgebrachte Forderung nach einer Übertragung der restlichen BVVG-Flächen vom Bund auf die ostdeutschen Bundesländer scharf kritisiert


Berlin, 10. April 2024. Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) hat bereits gegenüber früheren Bundesregierungen und den sie tragenden Bundestagsfraktionen immer wieder die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) auf das Nationale Naturerbe sowie die wiederholt vorgebrachte Forderung nach einer Übertragung der restlichen BVVG-Flächen vom Bund auf die ostdeutschen Bundesländer scharf kritisiert.

Dr. Eberhardt Kühne, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen, sagt unmissverständlich: Hände weg von den restlichen BVVG-Flächen. Wenn diese dem Bund im Zuge der Wiedervereinigung zugefallenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen des Bundes im Rahmen der Regelung der offenen Vermögensfragen während der Wiedervereinigung angeblich nicht an die Alteigentümer zurückgegeben werden durfte, so dürfen diese erst recht nicht an die ostdeutschen Bundesländer und das Nationale Naturerbe verschenkt werden. Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, ihren Verpflichtungen gegenüber den EALG-Berechtigten vollständig nachzukommen. Bestehende Ansprüche auf Erwerb von Wald kann die BVVG bereits seit Jahren nicht mehr erfüllen, weil sie in den vergangenen 30 Jahren Wald an den Ansprüchen der EALG-Berechtigten vorbei an Dritte verkauft hat. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, in der Agrar- und Eigentumspolitik nicht die Fehler der 1990iger Jahre zu wiederholen und das Unrecht der stalinistischen Bodenreform durch zu Lasten der betroffenen Alteigentümer und ihrer wieder eingerichteten Landwirtschaftsbetriebe gehende Maßnahmen zu billigen. Die geringfügigen Flächenerwerbsrechte der Alteigentümer müssen als Teil ihrer Ausgleichsleistung vollständig erfüllt werden. Diese Ansprüche würden infolge weiterer Übertragungen von BVVG-Flächen auf das Nationale Naturerbe oder auf die ostdeutschen Länder unterlaufen. Ihre Übertragung auf das Nationale Naturerbe und die ostdeutschen Länder käme einer abermaligen Enteignung der Bodenreformopfer gleich.

Die in der Koalitionsvereinbarung der Ampel vorgesehene Übertragung von weiteren ca. 17.500 ha auf das Nationale Naturerbe würde zudem zu einer weiteren Verknappung landwirtschaftlicher Nutzflächen führen und damit zu einem weiteren Anstieg der Boden - und Pachtpreise auf einem ohnehin angespannten Bodenmarkt in den ostdeutschen Ländern. Sofern es sich um naturschutzrechtlich sensible Flächen handelt, lassen sich Umwelt- und Naturschutzziele im Rahmen des Vertragsnaturschutzes effektiv sichern.

Nach der von der EU-Kommission im Jahr 2000 genehmigten Gesetzeslage sind solche Übertragungen ohne Zustimmung der EU-Kommission nicht rechtens. Der Bund bricht seine von allen Vorgängerregierungen wiederholt gegebene Zusage, dass die BVVG-Flächen für die Erfüllung der begünstigten Flächenerwerbsrechte der Bodenreformopfer als Wiedergutmachungsleistung zur Verfügung stehen werden. Es gibt jedoch – mangels Fortführung der Statistiken durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) seit 2015 – keine aktuellen Zahlen dazu, wie viele Ansprüche auf Ausgleichsleistung und damit auf Erwerb von BVVG-Flächen bei den Vermögensämtern der ostdeutschen Länder noch anhängig sind. Folglich ist unbekannt, wie viele der BVVG-Flächen für die Erfüllung von Ansprüchen auf begünstigten Erwerb nach dem Ausgleichleistungsgesetz noch benötigt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen setzt sich als Mitgliedsverband der Familienbetriebe Land und Forst seit 1990 für eine Aufarbeitung des Unrechts während der kommunistischen Bodenreform und des falschen Rechtsstaatsverständnisses in Politik und Justiz der Bundesrepublik während und nach der Wiedervereinigung Deutschlands ein. Sie sieht privates Eigentum als Fundament für unternehmerische Initiative und land- und forstwirtschaftliche Familienbetriebe als Basis für den Erhalt der Wirtschaftskraft der ländlichen Räume in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.


Verantwortlich:

 

Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel.: 030/318072-28, Fax: -42
arge.agrarfragen@t-online.de
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