04.05.2026rss_feed

Stellungnahme der Verbändeallianz zur 3. Änderung des TierHaltKennzG

Der aktuelle Entwurf zur 3. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes greift viele Forderungen auf, die die Verbändeallianz aus BRS, BVLH, DBV, DRV und ISN schon im Herbst 2025 formuliert hatten. Abbau unnötiger Bürokratie, der Einbezug des Außer-Haus-Verzehrs und die Stärkung der Position der deutschen Sauenhaltung seien an dieser Stelle nur exemplarisch aufgeführt. Jedoch gibt es erneut auch Nachbesserungsbedarf.


Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll Verbraucher über die Haltungsbedingungen von Tieren informieren und dabei zugleich tierwohlorientiert, praxistauglich und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Der vorliegende Entwurf enthält aus Sicht der Verbände zwar einige Verbesserungen, insbesondere durch die stärkere Einbeziehung verschiedener Vermarktungsbereiche, weist jedoch weiterhin erhebliche Schwächen bei Bürokratie, Registrierung, Überwachung und Kennzeichnung auf. Daher wird eine konsequente Überarbeitung im Sinne der nachfolgenden Punkte gefordert.

Bei der Kennzeichnung wird ein verpflichtendes staatliches Logo als unnötig und zu komplex bewertet. Stattdessen sollte eine einheitliche, gut sichtbare Deklaration mit staatlich festgelegten Begriffen direkt auf dem Produkt erfolgen, um Doppelstrukturen zu vermeiden, Kosten zu senken und die Ressourcennutzung zu verbessern. Falls ein Logo dennoch eingeführt wird, sollte dessen Nutzung freiwillig bleiben. Auch die vorgesehene Registrierung wird als entbehrlich angesehen, da die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung beim Inverkehrbringer liegen kann und die Kontrolle über bestehende Marktkontrollen erfolgt. Entsprechend wird die Abschaffung von Registrierungspflichten und Registern gefordert. Im Bereich der Überwachung wird auf die begrenzten staatlichen Ressourcen sowie die praktische Bewährung privater Kontrollsysteme verwiesen. Daher sollte die Kontrolle der Haltungsanforderungen primär durch den Inverkehrbringer über akkreditierte oder private Kontrollstellen erfolgen, während staatliche Stellen sich auf die Marktkontrolle beschränken. Für Übergangsfristen wird mehr Flexibilität gefordert. Diese sollten mindestens zehn Monate nach Inkrafttreten liegen und nicht an feste Daten gebunden sein. Zudem muss sichergestellt werden, dass bereits produzierte Waren bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum abverkauft werden dürfen, um Ressourcenverschwendung zu vermeiden. Die Abgrenzung kennzeichnungspflichtiger Lebensmittel soll klar und rechtssicher anhand bestehender EU-Definitionen erfolgen. Gleichzeitig müssen zentrale unbestimmte Rechtsbegriffe eindeutig definiert werden, und eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Fleischerzeugnisse soll vermieden werden. Bei den Haltungsformstufen wird die Einbeziehung von Sauen und Ferkeln ausdrücklich begrüßt, jedoch ein eigenständiger, im Gesetz verankerter Kriterienkatalog für die Stufen 2 bis 5 gefordert, um klare und einheitliche Anforderungen sicherzustellen.

Insgesamt erkennen die Verbände zwar Fortschritte im Entwurf an, sehen jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf insbesondere zur Reduzierung von Bürokratie und zur Verbesserung der Praktikabilität. Zudem wird eine frühzeitige Abstimmung mit der EU-Kommission gefordert, um eine reibungslose Notifizierung des Gesetzes sicherzustellen.


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