02.07.2020rss_feed

NRW - Neue Infektionsschutzvorschriften für Betriebe der Fleischindustrie

Laut einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen müssen die Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe mit mehr als 100 Beschäftigten unter anderem alle Produktionsmitarbeiter zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter gesondert unterwiesen werden. Die Betriebe werden zudem verpflichtet, die Kontaktdaten sämtlicher auf dem Betriebsgelände anwesender Personen zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren.



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