03.11.2025rss_feed

Kälber unter vier Wochen dürfen nur noch sediert und mit Schmerzmitteln kastriert werden

Niedersachsen geht einen weiteren Schritt für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung. Die aktuell nach dem bundesweiten Tierschutzgesetz ohne Betäubung zulässige Kastration von männlichen Kälbern, die jünger als vier Wochen sind, darf in Niedersachsen ab sofort nur noch unter Gabe eines Beruhigungsmittels (Sedierung) und eines mindestens 24 Stunden wirkenden Schmerzmittels durchgeführt werden. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Möglich wird diese Initiative des Landwirtschaftsministeriums durch eine entsprechende Regelung im Bundesgesetz.


Demnach sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Schmerzen oder Leiden während und nach der Kastration sachgerecht zu minimieren. Darüber hinaus empfiehlt Niedersachsen den Betrieben, das Kastrieren männlicher Rinder jeden Alters ausschließlich mit Betäubung durchzuführen, wie es in der sogenannten Europaratsempfehlung für das Halten von Rindern des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen festgelegt ist. Durch eine Sedierung und die Gabe von Schmerzmitteln soll einerseits das Tierleid reduziert und andererseits die Sicherheit während des Eingriffs erhöht werden, da das Tier ruhiggestellt ist und keine schmerzbedingten Abwehrreaktionen zeigt.


open_in_newMeldung Landwirtschaftsministerium NDS

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