10.07.2023rss_feed

Informationen zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Informationen Für Anwender

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine neue Internetseite mit Informationen zum neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz veröffentlicht. Sie informiert, welche Schritte ein tierhaltender Betrieb oder Lebensmittelunternehmen bis zur Kennzeichnung gehen müssen.

Die Tierhaltungskennzeichnung erfolgt in mehreren Schritten. Der Aufwand für tierhaltende Betriebe soll möglichst gering sein. Deshalb müssen Angaben, die der Behörde schon vorliegen, nicht erneut gemacht werden. Das gilt auch für Aufzeichnungen, die bereits aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften zu führen sind. Neue Anforderungen an die Tierhaltung sind mit der Kennzeichnung nicht verbunden. Lt. Internetseite tritt das Gesetz bereits im Herbst in Kraft.



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn