Herkunftskennzeichnung für Fleisch tritt in Kraft
Zum 1. Februar 2024 tritt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft. Dann muss an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.
Damit kommt das BMEL einer wesentlichen Forderung der Verbände nach. Jedoch wählt man bei der Ausweitung einen pragmatischen
Weg, denn bis zur Haltungsformauszeichnung auf Wurstwaren, Fleischzubereitungen und andere komplexe Produkte wird noch Zeit vergehen. Mit der Ausweitung der Kennzeichnung auf den Außer-Haus-Verzehr / die Systemgastronomie kommt das Ministerium einer weiteren wichtigen Forderung der Verbände nach.
Die Kennzeichnung im Sinne des TierHaltKennzG soll für Sauen- und Ferkelhaltung auf freiwilliger Basis beruhen und darf auf dem Produkt auch nur dann ausgezeichnet werden, wenn das komplette Leben
in der gleichen Haltungsform erfolgte. Das BMEL begründet die Notwendigkeit des Ansatzes auf freiwilliger Basis mit dem EU-Recht.