03.10.2019rss_feed

EU-Pflanzenschutzmittelverordnung widerspricht nicht dem Vorsorgeprinzip

Die Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung widerspricht nicht dem in der Europäischen Union geltenden Vorsorgeprinzip, informiert der Nachrichtendienst Agrar Europe und bezieht sich dabei auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-616/17).



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn