23.02.2023rss_feed

Einsatz eines Fasermix beim Ferkel als faserreiches organisches Beschäftigungsmaterial

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt seit dem 01.08.2021 unter anderem vor, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial haben muss. Aktuell wird diskutiert, ob auch faserreiche Futtermittel, wie die in der Sauenfütterung eingesetzten Fasermixe, als organische und faserreiche Beschäftigungsmaterialien beim Ferkel eingesetzt werden könnten. In einem Fütterungsversuch mit Ferkeln wurde diese Fragestellung überprüft. Dabei interessierten vor allem die Auswirkungen auf die Aufnahme an Ferkelfutter.



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