20.10.2025rss_feed

Düngerecht: Niedersachsen baut Bürokratie bei der Genehmigung von Änderungen bestehender Tierhaltungs- und Biogasanlagen ab

Niedersachsen baut bei den Verfahren zur Genehmigung von Tierhaltungs- und Biogasanlagen Bürokratie ab. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) sowie das Wirtschaftsministerium (MW) und das Umweltministerium (MU) legen in einem gemeinsamen Runderlass Vereinfachungen vor, die Tierhaltungs- und Biogasanlagen betreffen. Mit Inkrafttreten des Erlasses am 17. Oktober sind in diesem Zuge vereinfachte Nährstoffnutzungskonzepte grundsätzlich bei Neu-Genehmigungen von Tierhaltungs- und Biogasanlagen vorzulegen. Im Gegensatz zum Vorgängererlass sind bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen zukünftig düngerechtsrelevante Veränderungen nur noch anzuzeigen. Anschließend bewertet die Düngebehörde nach Vorgaben der Ministerien, ob die angezeigten Änderungen (beispielsweise Umstellung der Tierhaltung, oder verstärkte Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen) so wesentlich sind, dass ein neues Nährstoffnutzungskonzept vorzulegen ist, oder ob darauf verzichtet werden kann. Hierfür werden die der Düngebehörde bereits vorliegenden Daten, beispielsweise zur Meldepflicht von Wirtschaftsdüngern und zur Düngung hinzugezogen.



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