06.08.2024rss_feed

BW: Meldungen nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Das Land setzt die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden. Die zuständige Behörde in Baden-Württemberg wird das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung.

Um eine Kennnummer bis 01.08.2025 zu erhalten, bedarf es der zeitnahen Mitteilung der Haltungseinrichtungen, inklusive der notwendigen Nachweise, durch die Tierhalter/-innen. Das Formular zum Antrag finden die Schweinehalter aus Baden-Württemberg hier.



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn