01.03.2024rss_feed

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung startet

Zum 01. März 2024 startet das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Zunächst nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge für Investitionen wie Bau, Umbau oder Ersatzbau von Schweineställen oder einzelner Haltungsbereiche entgegen. Die Förderung laufender Mehrkosten beginnt im April 2024.

Förderfähig sind ab 01. März 2024 (investive Richtlinie) u. a.

  • die Errichtung oder Modernisierung tierwohlgerechter Ställe,
  • der Kauf neuer technischer Einrichtungen, Maschinen, Haltungseinrichtungen, auch der Freilandhaltung, einschließlich der dafür notwendigen IT-Ausstattung
  • relevante Planungs- und Beratungsleistungen und
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistunge

Die Förderhöhe wird gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, kann bis zu 60 Prozent der Gesamtinvestitionssumme erhalten.

Für einen Antrag auf Förderung der laufenden Mehrkosten ist es nötig, dass der landwirtschaftliche Betrieb von der BLE einmalig vorab als förderfähig anerkannt wurde. Dafür muss er Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
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