11.09.2025rss_feed

Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung läuft aus - BMLEH kündigt neue Fristen und Übergang zur GAK-Förderung an

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat bekannt gegeben, dass das Bundesprogramm für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung (BUT) früher als geplant ausläuft. Künftig soll die Förderung tiergerechter Schweineställe wieder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) erfolgen.


Grund für die Entscheidung ist laut BMLEH die bislang begrenzte Wirkung des Bundesprogramms. Das Ministerium plant daher eine Neuausrichtung der Fördermaßnahmen zugunsten wirksamerer Investitionen und einer effizienteren Mittelverwendung. Damit folgt es auch dem Wunsch mehrerer Bundesländer, die eine Rückkehr zur bewährten GAK-Förderung unterstützen.


Die konkreten Fristen zur Antragstellung und Umsetzung wird das BMLEH am Freitag, den 12. September 2025, im Bundesanzeiger veröffentlichen. Damit soll Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit ermöglicht werden.


Bundesminister Alois Rainer betonte in einer Stellungnahme, dass es verlässliche Rahmenbedingungen und echte Impulse brauche, um Tierwohl und Landwirtschaft nachhaltig zu stärken. Finanzielle Ressourcen würden deshalb gezielt dort eingesetzt, wo sie wirksam sind – mit Unterstützung der Länder und auf Basis etablierter Förderstrukturen.


Förderanträge weiterhin möglich – Fristen beachten
Für interessierte Betriebe bleibt es in den kommenden Monaten möglich, Förderanträge im Rahmen des BUT zu stellen. Die investive Förderung – etwa für den Umbau oder Neubau tiergerechter Schweineställe – kann noch bis Ende April 2026 beantragt werden. Die konsumtive Förderung, die laufende Mehrkosten tiergerechter Haltung abdeckt, endet im Jahr 2028.


Hintergrund:
Das 2024 gestartete Bundesprogramm unterstützte bislang sowohl Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Ställe als auch die laufenden Mehrkosten entsprechender Tierhaltungsformen. Aktuell wurden im Bereich der investiven Förderung 271 Anträge gestellt, für die konsumtive Förderung beläuft sich die Zahl der Anträge auf 413.

Das BMLEH wird gemeinsam mit den Ländern den Übergang zur GAK-Gesamtförderung abstimmen und begleiten.


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