07.12.2022rss_feed

BRS lehnt den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung in der aktuellen Form ab und fordert Nachbesserung

Am 25. November wurde im Bundesrat über den Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung abgestimmt. Die Länder haben mit ihrer Zustimmung signalisiert, dass sie sich einer Transformation nicht verschließen wollen. Wie zuvor schon der Agrar- und Wirtschaftsausschuss, sehen sie aber noch dringenden Nachbesserungsbedarf.

Wir erkennen an, dass dem BMEL mit diesem Gesetzesentwurf etwas gelungen ist, was bisher noch keinem Landwirtschaftsministerium vorher gelungen ist, bewertet Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. (BRS) die aktuelle Entwicklung. Die Bundesregierung wäre allerdings gut beraten, den Empfehlungen des eigenen Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung Folge zu leisten und diese mit dem Gesetz umzusetzen, fordert Dr. Hammer.

Es ist wichtig, die bei Verbrauchern schon bekannten Label einzubinden, auf vorhandene Strukturen und Erfahrungen aufzubauen und die ganze Produktionskette zu berücksichtigen. Die Fehler bei der Eierkennzeichnung dürfen sich nicht wiederholen.

 

Passiert dies nicht, so droht ein Strukturbruch in der Schweinehaltung und im vor- und nachgelagerten Bereich. Marketingkonzepte werden zerstört, Wertschöpfung geht verloren und Arbeitsplätze in ländlichen Regionen werden gefährdet. Leider vermissen wir bis heute eine ehrliche Folgenabschätzung für Deutschland, kritisiert Dr. Hammer. Sollten sich die Ergebnisse der Train-Studie aus Niedersachsen auf ganz Deutschland übertragen lassen, könnte die Bruttowertschöpfung in der Agrarwirtschaft um 54 Prozent und in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie um 30 Prozent einbrechen. Allein die Beschäftigungsverluste in Niedersachsen wurden auf 55 bzw. 32 Prozent geschätzt. Wir brauchen solche Studien, um die Folgen einer Verlagerung von Tierhaltung und Tierwohl ins Ausland für die Wertschöpfung und Klimaeffekte abschätzen zu können, ist Dr. Hammer überzeugt. Schließlich geht es um die Ausrichtung der deutschen Schweine- und Rinderhaltung auf eine nachhaltige, EU-Taxonomie konforme Nutztierhaltung. Wir haben die Befürchtung, dass das Ministerium diese Betrachtung mit seinem Tierwohllabel, das nur einen Teil der Nachhaltigkeit abbildet, komplett aus dem Blick verloren hat, so die BRS-Geschäftsführerin.

Wir lehnen den uns vorgelegte Gesetzesentwurf aufgrund etlicher inakzeptablen Mängel entschieden ab und fordern ein praktikables und realistisches Gesamtkonzept für eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland.


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