27.06.2018rss_feed

Bauern weitgehend von der Mautpflicht befreit

Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h von der Maut befreit. Dazu stellt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer heute in einem Schreiben an DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken klar, dass unter diesem Freistellungstatbestand sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen fallen. Das hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuvor anders gesehen.

Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn