18.07.2024

Zweiter ASP-Fall in einem Hausschweinbestand

In Hessen ist es zu einem zweiten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinbestand gekommen. Wie das Landwirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, hatte ein Landwirt am vergangenen Mittwoch der zuständigen Veterinärbehörde drei tote Schweine gemeldet. Weitere Tiere wiesen Krankheitssymptome auf. Untersuchungen des Landeslabors bestätigten den Verdacht.

Der betroffene Betrieb bei Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) hält mehr als 1.100 Schweine.

 

23.06.2024

ASP: in Hessen: fünf weitere infizierte Wildschweine gefunden

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen ist der Erreger bei jetzt insgesamt sechs toten Wildschweinen nachgewiesen worden. Dies teilt das hessische Landwirtschaftsministerium mit. Alle infizierten Tiere wurden innerhalb der 7.300 Hektar umfassenden sogenannte Kernzone im Landkreis Groß-Gerau gefunden.

 

18.06.2024

Maßnahmen zum Schutz vor Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen

Nachdem am vergangenen Samstag die seltene Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Hessen bei einem toten Wildschwein nachgewiesen worden ist, laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung in der Region auf Hochtouren: Der Zaunbau hat begonnen, eine Sammelstelle für Tierkadaver in Groß-Gerau wurde eingerichtet. Landwirtschaftsminister Ingmar Jung sagt: Wir tun alles, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern!

 

13.06.2024

ASP Vorpommern-Greifswald: Betriebe in Sperrzone unterliegen Verbringungsverboten

Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald am 05.06.2024 wurde durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde unverzüglich eine Sperrzone, bestehend aus einer Schutz- und Überwachungszone mit einem Radius von 3 und 10 Kilometer, um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Schweine haltende Betriebe, die sich in dieser Sperrzone befinden, unterliegen zurzeit Verbringungsverboten. Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 06.06.2024, aus der auch die betroffenen Gebiete und die bestehenden Verbote ersichtlich sind, kann im Internet (www.kreis-vg.de/media/custom/3079_7471_1.PDF?1717685612) abgerufen werden.

 

10.06.2024

Backhaus: Maßnahmen gegen ASP haben sich bewährt

Trotz des aktuellen Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Vorpommern-Greifswald sieht Agrarminister Dr. Till Backhaus das Land im Kampf gegen die Tierseuche gut gerüstet. "Wir habe es in dem Betrieb bei Pasewalk offenbar mit einem Punkteintrag zu tun. Wie es zu dem Eintrag des Erregers kam, wird derzeit untersucht. Wir haben aber keinen Hinweis darauf, dass es ein aktives Seuchengeschehen in der Schwarzwildpopulation gibt. Eine Übertragung durch Wildschweine auf den Nutztierbestand scheint also nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen. Das ist wenigstens eine gute Nachricht in diesem Zusammenhang. Denn sie belegt, dass unsere Maßnahmen – wie z. B. der ASP-Schutzkorridor entlang der polnischen Grenze - bisher dazu beigetragen haben, die Seuche aus dem Wildtierbestand fernzuhalten.

 

06.06.2024

Afrikanische Schweinepest in Mastbetrieb in Vorpommern-Greifswald bestätigt

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in der Nacht den Ausbruch einer ASP-Infektion in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Vorpommern-Greifswald bestätigt. Die weiteren Maßnahmen werden seit gestern eng zwischen dem Landeskrisenzentrum und dem zuständigen Landkreis abgestimmt. Über weitere Details wird der Landkreis in einem Pressegespräch informieren.

Zeit: Donnerstag, 6. Juni, 13:00 Uhr
Ort: Konferenzraum 1a, Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald.

 

29.02.2024

ASP in Brandenburg: Sperrzone II mehr als halbiert – Kerngebiete 10 und 11 aufgehoben

In einem weiteren fast 1.953 Quadratkilometer großen Gebiet im Land Brandenburg ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erfolgreich getilgt. So kann in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) die sogenannte Sperrzone II (infiziertes Gebiet) vollständig aufgehoben und die angrenzende Sperrzone I (Pufferzone) verkleinert werden. Hier gab es seit über zwölf Monaten keinen einzigen positiven ASP-Fall mehr. Damit gibt in diesen Gebieten keine Beschränkungen mehr für das innerstaatliche Verbringen von Schweinen, und die Möglichkeit der innerstaatlichen Vermarktung von Fleisch erlegter Wildschweine nach negativem Untersuchungsergebnis aus diesem Gebiet. Innerhalb der aufgehobenen Sperrzone II kann mit dem Rückbau der ASP-Zäune begonnen werden.

 

31.10.2023

Drei Jahre Afrikanische Schweinepest in Sachsen – Infektionszahlen gehen zurück

Am 31. Oktober 2020 wurde in Sachsen der erste ASP-Fall festgestellt. Seitdem ist es im Freistaat durch den Bau von Zäunungen, durch Suche und Bergung von Kadavern sowie durch intensive Bejagung des Schwarzwilds trotz der weiteren Ausbreitung gelungen, die Schweinepest auf ein die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie Teile des Landkreises Meißen umfassendes Gebiet zu beschränken. Auch ein Fortschreiten weiter hinein nach Sachsen und die Bundesrepublik konnte verhindert werden. Aktuell geht die Zahl der aktiven ASP-Fälle zurück. Gemeinsam haben wir es geschafft, die Ausbreitung der Tierseuche zum Stillstand zu bekommen und eine weitere Ausbreitung gen Westen und Süden zu verhindern, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping. Dennoch sei eine weitere Eindämmung notwendig.

 

25.09.2023

Landvolk Niedersachsen: Ende der ASP-Aufwandsentschädigung „fatales Signal“

Für Unruhe in den betreffenden Verbänden und Organisationen sorgt ein Schreiben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, in dem mitgeteilt wird, dass der seit Januar entstandene und künftig entstehende Aufwand beim Jagen, Suchen und Beproben von Fallwild im Sinne der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht mehr entschädigt werden darf. Dazu zähle auch der Mehrabschuss von Schwarzwild und der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Grund ist die fehlende haushaltsrechtliche Ermächtigung. Für das Landvolk Niedersachsen, die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN), die Landwirtschaftskammer (LWK) und den Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) stellt diese Entscheidung ein fatales Signal dar. Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies: Wir haben keinerlei Verständnis für diese Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Die Aufwandsentschädigungen müssen dringend weiterhin und auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. ASP-Fälle in Hausschweinbeständen hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotenzial in Milliardenhöhe.

 

21.09.2023

ASP: Auslauf und Freilandhaltung von Hausschweinen auf Antrag in Sachsen endlich wieder möglich

Sachsen lockert das bisher bestehende absolute Auslauf- und Freilandverbot für Hausschweine in der zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegten Sperrzone II (gefährdetes Gebiet). Künftig kann unter bestimmten Voraussetzung eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Tieren unter freien Himmel erteilt werden. Die Landesdirektion Sachsen hat dafür die geltende Allgemeinverfügung geändert und die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot festgeschrieben.

 

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