Tierwohl ist keine Frage der Bestandsgröße

Die gesetzlichen Tierschutzvorgaben gelten pro Tier und zwar unabhängig von der Anzahl der Tiere pro Betrieb oder der Haltungsform. Dabei ist das Management in der Regel wichtiger als die Betriebsgröße. Dies hängt vom Know-How des/r Betriebsleiters/in und des Stallpersonals ab. Wesentliche Faktoren sind die Tiergesundheit, das Stallklima, die Versorgung mit Wasser und Futter sowie die Ausstattung der Tierabteile. Mit der neu verabschiedeten Tierschutznutztierhaltungsverordung wurden viele Vorgaben verschärft. Sie betreffen u.a. das Platzangebot, aber auch neue Vorgaben zu Beschäftigungsmaterial. Erstmals werden auch Vorgaben zu sog. Außenklimaställen und Bewegungsbuchten in der Sauenhaltung gemacht. Landwirte, die sich an der Initiative Tierwohl beteiligen oder für ein Markenfleischprogramm Tiere halten, erfüllen meist noch zusätzliche Auflagen.