Warum gibt es den Vorwurf der sogenannten Qualzucht?
Qualzuchtist verboten und liegt nach dem Tierschutzgesetz vor, wenn die Zucht systematisch Veränderungen an den Tieren bewirkt, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Nachkommen verbunden sind.
In diesem Sinne gibt es in der Schweinezucht keine Qualzucht, obgleich die frühere Stressempfindlichkeit von Piétrainschweinen von Kritikern gerne als Beispiel genannt wurde. Durch gezielte Zuchtarbeit, unter Nutzung eines Gentestverfahrens tritt die Stressempfindlichkeit nicht mehr auf. Systematische Anomalie-Prüfungen sowie strenge Selektionskriterien und nicht zuletzt Reklamationen aus Kundenbetrieben geben der Zucht regelmäßig Hinweise zur Vermeidung züchterischer Fehlentwicklungen. Auch die Verbreitung tierschutzrelevanter Erbdefekte kann hierdurch weitgehend verhindert werden.