Warum gibt es den Vorwurf der nicht artgerechten tierquälerischen Massentierhaltung
?
Für eine erfolgreiche Mitgliederwerbung und für Spendenappelle benötigen Tierschutzorganisationen ein
Feindbild, auf das Kritik und Vorwürfe gerichtet werden können. Trotz Einhaltung der großen Fülle gesetzlicher Tierschutzvorgaben wird der Vorwurf aus dem o. g. Grund als Selbstzweck aufrecht erhalten.
Massentierhaltungoder
industrielleTierhaltung wird generell als
tierquälerischbetrachtet.
Skandalewerden gerne verallgemeinert. Dabei sagt eine
Massentierhaltungoder die Betriebsgröße zunächst einmal nichts über das Tierwohl. Entscheidend ist und bleibt das Betriebsmanagement.
- Aus Sicht der Nutztierhalter ist der Vorwurf haltlos, wenn gute fachliche Praxis gewährleistet ist, d. h. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der guten fachlichen Praxis. Durch die Behörden und im Rahmen des QS-Programms wird die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen kontrolliert.
- Der Begriff
artgerecht
wird sehr unterschiedlich ausgelegt. Oft wird das Verhalten von Wildschweinen zugrunde gelegt. Allerdings haben sich die Haltungsbedingungen im Verlauf der letzten Jahrzehnte erheblich positiv verändert, mit Auswirkungen auf das Tierverhalten. So besteht z. B. kein Bedarf für Futtersuche und Fluchtverhalten, da die Tiere sich in einem geschützten Raum befinden. - Auch Haus- und Heimtiere werden heute nicht
artgerecht
im ursprünglichen Sinne gehalten. - Artgerechte Haltung (natürliches Verhalten) ist nicht immer tiergerecht, da in der Natur das Vorrecht des Stärkeren gilt. In der Nutztierhaltung werden allen Tieren die gleichen Chancen eingeräumt.
- Europarat-Empfehlung
zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlicher Tierhaltung
- EU-Richtlinie zum
Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
- EU-Richtlinie über
Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
- EU-Schlachtverordnung
- EU-Transportverordnung
- Tierschutzgesetz
- Nutztierhaltungsverordnung
- Transportverordnung
- Schlachtverordnung