Der Anteil reinerbig hornloser Rinder ist gering und ein schneller Zuchterfolg ist kurzfristig nicht zu erwarten. Das Entfernen der Hornanlage hat den Schutz der Tiere untereinander sowie die Arbeitssicherheit der betreuenden Personen zum Ziel. Die derzeitige Umsetzung basiert auf einer Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz, die eine Durchführung mit Ausnahme von der Betäubungspflicht innerhalb der ersten 6 Lebenswochen erlaubt. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Leiden und Schmerzen der Tiere vermeiden und die durchführenden Personen verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Seminar: Tierschonendes Veröden der Hornanlage beim Kalb
06.03.2020
Beginn: 12:41 Uhr
Ende: 12:41 Uhr
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