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EU-Tiergesundheitsrecht (AHL)

Auch 2023 hat die ADT zahlreiche Änderungen am AHL begleitet und stand dabei in ständigem Kontakt mit der GD Sante. So hat die EU ihr Regionalisierungskonzept für die Afrikanische Schweinepest (ASP) überarbeitet und eine neue Durchführungsverordnung (2023/594) erlassen, mit der die Listung von infizierten Zonen und Sperrzonen der Mitgliedstaaten geregelt wird. Durch den koordinierten Einsatz verschiedener Verbände konnte zumindest eine kleine Erleichterung bei der Vermarktung von Schweinefleisch aus den betroffenen Gebieten erreicht werden, als die Delegierte Verordnung 2020/687 (Prävention und Bekämpfung) im April geändert wurde. Im Dezember folgte schließlich die Bekanntmachung der neuen ASP-Leitlinien, die u. a. bewährte Verfahren beschreiben und auch Empfehlungen bezüglich spezifischer Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Tilgung der ASP enthalten, die nicht in EU-Rechtsvorschriften festgelegt sind). Ein Thema, das noch bis heute andauert, ist der Umgang mit der Epizootischen Hämorraghie (EHD). Die Seuche wird wie die Blauzungenkrankheit durch Stechmücken übertragen und verursacht ähnliche Symptome, ist aber im AHL in Kategorie D gelistet, was bedeutet, dass es hier keine Bekämpfungsprogramme gibt (wie bei der in Kategorie C gelisteten Blauzungenkrankheit) sowie strenge Verbringungsbeschränkungen. Seit dem Frühjahr 2023 hat die KOM verschiedene Änderungen an der Delegierten VO 2020/688 auf den Weg gebracht, um den betroffenen Rinderhaltern mehr Flexibilität zu ermöglichen, z.B. durch die Ausweisung saisonal freier Zonen, die Nutzung vektorgeschützter Betriebe oder einer Impfung (sobald es in der EU einen zugelassenen Impfstoff geben wird, wobei die KOM klargestellt hat, dass sie hier eher die Mitgliedstaaten in der Pflicht sieht). Schließlich kann noch berichtet werden über Änderungen an der Delegierten Verordnung für Zuchtmaterial (2020/686): Hier wurden Ausnahmen vom generellen Impfverbot für Spendertiere aufgenommen und die Definition von Embryo-Entnahmeeinheiten wurde weiter gefasst, damit diese ggfs. auch ausschließlich mit Eizellen arbeiten dürfen.


Überarbeitung EU-Tierschutzgesetzgebung

Die Kommission hatte für Ende 2023 die Vorlage eines 4 Rechtskate umfassenden Gesetzespakets angekündigt, dessen mögliche Inhalte das ganze Jahr über mit den Interessengruppen diskutiert worden waren. Die Verordnungen zum Tierschutz auf Haltungsbetrieben, zum Tierschutz während der Schlachtung/Tötung sowie zur Tierschutzkennzeichnung wurden allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben und am 7. Dezember wurde aus dem geplanten Paket nur ein Vorschlag für eine neue EU-Tiertransportverordnung veröffentlicht. Dazu kam, für manche Beobachter überraschend, ein Verordnungsentwurf zum Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit, der sich aber nicht an die Heimtierhalter richtet, sondern an Zuchtbetriebe, Tierheime und Heimtierläden. Mit Blick auf den Transport-Vorschlag ist hervorzuheben, dass auf EU-Ebene ein regelmäßiger Austausch zwischen BRS/ADT und den Vertretern von Züchtern und Vermarktern aus den Niederlanden, Dänemark, Österreich und Frankreich etabliert wurde. Dabei wurde unter anderem Werbung für den TWS-T gemacht und die anderen Länder zeigten sich durchaus interessiert. Über diesen Kreis konnte die ADT an einem Seminar zum Tiertransport im Europäischen Parlament teilnehmen, das von einem dänischen und einem irischen Abgeordneten organisiert wurde. Schließlich gelang im Juli ein Termin mit dem Tierschutzreferat der GD Sante, bei dem der BRS den aktuellen Stand bezüglich des neuen Standards erläutern konnte. Die KOM zeigte sich sehr interessiert und hat in ihrem Verordnungsentwurf den verstärkten Einsatz digitaler Instrumente aufgenommen und sogar die Entwicklung einer mobilen Anwendung angekündigt, die aber in erster Linie die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Tiertransport erleichtern soll und vom Umfang her deutlich hinter dem TWS-T zurückbleibt.


Regelmäßiger Austausch mit den Europaabgeordneten

Präsident Böge hat auch 2023 seine Gespräche mit Abgeordneten von unterschiedlichen Parteien und aus Mitgliedstaaten fortgesetzt, außerdem wurden die Kontakte in das Kabinett von Agrarkommissar Wojciechowski verstetigt. Ein Schwerpunktthema war wiederum die Umsetzung der Strategie Vom Hof auf den Tisch (Farm to fork, F2f), aber auch die aktuellen Entwicklungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Auf dem Parlamentarischen Abend der ADT am 23. Oktober in der Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU ging es um den Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen. Hier konnte den anwesenden Abgeordneten gezeigt werden, welche Fortschritte die Tierhalter und die Veterinärmedizin gemacht haben. Gleichzeitig wurde die Bedeutung der Zusammenarbeit im Rahmen des One health-Ansatzes hervogehoben und zugesagt, dass die Züchter in ihren Anstrengungen nicht nachlassen werden.

 


Dr. Hans-Peter Schons

Geschäftsführer / Director

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter e. V. (ADT)

German Animal Breeders' Federation / Fédération des associations allemandes d'éleveurs d’animaux

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