GB Warum wird die Gülle in vielen Ställen unter den perforierten Böden gelagert?
Lt. Tierschutznutztierhaltungsverordnung (§ 22, Abs. 2, 3.) dürfen Schweine nicht mehr als unvermeidbar mit Harn und Kot in Berührung kommen.
Bei genügendem Lagerraum sowie sachgerechter Bauausführung, Luftführung und Entleerung kommt es zu keiner Schadstoffbelastung für die Tiere (Unterflur-Entlüftung).
Bei genügendem Lagerraum sowie sachgerechter Bauausführung, Luftführung und Entleerung kommt es zu keiner Schadstoffbelastung für die Tiere (Unterflur-Entlüftung).