17.05.2015rss_feed

GB Warum ist Beschäftigungsmaterial („Spielmaterial“) für die Schweine notwendig?

Beschäftigungsmaterial ist gesetzlich vorgeschriben und zwar für alle Schweine jederzeit zugängig, gesundheitlich unbedenklich und in ausreichender Menge. Es muss untersucht und bewegt werden können und es muss veränderbar sein.

Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn